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TierschutzRadar

Erste Hilfe am Tier

Was du tust, bis Hilfe da ist. Die Anleitungen ersetzen keine Tierärztin und keinen Tierarzt: Im Zweifel anrufen.

Igel gefunden

Ein Igel braucht Hilfe, wenn er verletzt ist, torkelt oder apathisch daliegt, wenn Fliegen oder Maden an ihm sitzen, wenn er tagsüber bei Frost oder Schnee unterwegs ist oder wenn es ein Jungtier mit geschlossenen Augen außerhalb des Nestes ist. Ein gesunder Igel, der in der Dämmerung durch den Garten läuft, braucht keine Hilfe.

Das tust du

  1. Fundort und Uhrzeit merken. Der Igel soll später möglichst dorthin zurück.
  2. Mit Handschuhen oder einem Handtuch aufnehmen und in einen hohen Karton mit Luftlöchern setzen, ausgelegt mit Zeitungspapier und einem Handtuch.
  3. Fühlt sich der Bauch kühl an: eine handwarme Wärmflasche, in ein Handtuch gewickelt, in eine Ecke des Kartons legen.
  4. Eine flache Schale Wasser anbieten. Als Notfutter geht Katzen-Nassfutter oder ungewürztes Rührei.
  5. Die Wildtierauffangstation Eppelborn oder eine Igelpflegestelle anrufen und alles Weitere dort besprechen.

Das lässt du

  • Keine Milch geben. Igel vertragen sie nicht.
  • Einen unterkühlten Igel nicht füttern, erst wärmen.
  • Fliegeneier und Maden nicht ignorieren: Das ist ein Notfall, sofort anrufen.
  • Gesunde Igel nicht einsammeln, auch nicht im Herbst.

Jungvogel am Boden

Entscheidend ist, wie der Vogel aussieht. Ein befiederter Jungvogel, der hüpft und flattert, ist ein Ästling: Er hat das Nest planmäßig verlassen und wird von den Eltern am Boden weiter gefüttert. Ein nackter oder nur mit Flaum bedeckter Vogel ist ein Nestling und allein nicht überlebensfähig.

Das tust du

  1. Aus etwas Abstand beobachten, ob Altvögel in der Nähe sind und füttern.
  2. Einen Ästling in Gefahr (Straße, Katze) ein paar Meter weiter in ein Gebüsch oder auf einen Ast setzen. Die Eltern finden ihn durch seine Rufe.
  3. Einen unverletzten Nestling vorsichtig zurück ins Nest setzen, wenn du es findest. Vögel stören sich nicht am Menschengeruch.
  4. Ist das Nest nicht erreichbar oder der Vogel verletzt: in einen Karton mit Luftlöchern und weichem Tuch setzen, warm und ruhig stellen.
  5. Die Zentrale Wildvogelauffangstation anrufen.

Das lässt du

  • Kein Wasser einflößen. Der Vogel kann daran ersticken.
  • Nicht füttern, auch kein Brot und keine Würmer.
  • Ästlinge nicht mitnehmen, nur weil sie allein wirken.
  • Hatte eine Katze den Vogel im Maul, braucht er immer Hilfe, auch ohne sichtbare Wunde.

Hund oder Katze angefahren

Ein angefahrenes Tier steht unter Schock und hat Schmerzen. Auch ein Tier, das aufsteht und unverletzt wirkt, kann innere Verletzungen haben und muss zum Tierarzt.

Das tust du

  1. Zuerst dich selbst sichern: Warnblinker an, Warnweste anziehen, Unfallstelle absichern.
  2. Ruhig ansprechen und langsam nähern. Eine Decke oder Jacke über das Tier legen, auch über den Kopf: Das beruhigt und schützt dich vor Bissen.
  3. Das Tier möglichst flach auf eine feste Unterlage ziehen, zum Beispiel ein Brett, die Hutablage oder eine straff gehaltene Decke, und so wenig wie möglich bewegen.
  4. Stark blutende Wunden mit einem sauberen Tuch abdecken und leicht andrücken. Warm halten.
  5. Sofort in die nächste Praxis oder Klinik fahren und von unterwegs anrufen.

Das lässt du

  • Nichts zu fressen oder zu trinken geben.
  • Nicht am Halsband ziehen und das Tier nicht hochheben wie ein gesundes.
  • Kein Halter in Sicht: Das Tier trotzdem versorgen lassen. Die Praxis liest den Chip aus.
  • Ist das Tier tot: nicht einfach liegen lassen, sondern bei Totfund Saarland melden.

Hund im heißen Auto

Schon bei 20 Grad Außentemperatur heizt sich ein Auto in der Sonne in kurzer Zeit gefährlich auf. Ein Spalt im Fenster ändert daran wenig. Warnzeichen sind starkes Hecheln, glasiger Blick, Taumeln, Erbrechen oder Apathie.

Das tust du

  1. Zustand des Hundes einschätzen und Uhrzeit notieren.
  2. Den Halter suchen: im Geschäft ausrufen lassen, Kennzeichen durchgeben.
  3. Polizei unter 110 oder Feuerwehr unter 112 rufen und die Lage schildern.
  4. Fotos oder ein kurzes Video machen und Zeugen ansprechen.
  5. Nach der Befreiung: in den Schatten bringen, Wasser anbieten, mit handwarmem bis kühlem Wasser erst Pfoten und Bauch befeuchten. Danach zum Tierarzt, auch wenn der Hund sich erholt.

Das lässt du

  • Nicht einfach weggehen und hoffen, dass der Halter gleich kommt.
  • Die Scheibe nur als letztes Mittel einschlagen, wenn der Hund erkennbar in Lebensgefahr ist und Polizei oder Feuerwehr nicht rechtzeitig da sind. Vorher die Polizei informieren. Das kann rechtlich als Notstand gedeckt sein, ein Risiko bleibt.
  • Den Hund nicht mit eiskaltem Wasser übergießen. Das belastet den Kreislauf.

Wildunfall

Ein Zusammenstoß mit Reh, Wildschwein oder Fuchs passiert meist in der Dämmerung. Verletzte Wildtiere sind in Panik und können gefährlich werden.

Das tust du

  1. Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen.
  2. Polizei unter 110 rufen, auch wenn das Tier weggelaufen ist. Die Polizei verständigt den zuständigen Jagdpächter.
  3. Abstand halten und auf die Polizei warten.
  4. Für die Versicherung eine Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen.

Das lässt du

  • Ein verletztes Wildtier nicht anfassen und nicht verfolgen.
  • Ein totes Wildtier nicht mitnehmen. Das gilt als Wilderei.
  • Die Unfallstelle nicht verlassen, ohne den Unfall gemeldet zu haben.

Verdacht auf Vergiftung

Anzeichen sind starkes Speicheln, Erbrechen, Durchfall, Zittern, Krämpfe, Taumeln, blasse Schleimhäute oder Blut in Erbrochenem, Kot oder Urin. Manche Gifte wirken erst nach Stunden oder Tagen.

Das tust du

  1. Sofort eine Praxis oder Klinik anrufen und hinfahren. Jede Minute zählt.
  2. Reste des Köders, die Verpackung oder Erbrochenes mit Handschuhen in einen Beutel packen und mitnehmen.
  3. Notieren, was das Tier wann und wie viel aufgenommen haben könnte.
  4. Den Fundort danach als Giftköder melden, damit andere gewarnt sind.

Das lässt du

  • Kein Erbrechen auslösen, außer die Tierärztin oder der Tierarzt sagt es ausdrücklich.
  • Keine Hausmittel wie Milch, Öl oder Salzwasser geben.
  • Nicht abwarten, ob es von selbst besser wird.

Schlechte Haltung oder Tierquälerei melden

Im Saarland gibt es keine Veterinärämter bei den Landkreisen. Zuständig für das ganze Land ist die Tierschutzbehörde beim Landesamt für Verbraucherschutz in Saarbrücken. Sie kann Tierhaltungen kontrollieren, Auflagen erteilen und Tiere sicherstellen.

Das tust du

  1. Beobachtungen festhalten: was, wo, wann, wie oft. Fotos und Videos helfen.
  2. Bei akuter Gefahr für das Tier sofort die Polizei unter 110 rufen.
  3. Den Fall über tqal.de melden. Dort wird er aufgenommen und dokumentiert.
  4. Die Tierschutzbehörde anrufen oder anschreiben. Angaben aus erster Hand wiegen dort am meisten.

Das lässt du

  • Nicht selbst auf das Grundstück gehen oder Tiere mitnehmen.
  • Den Halter nicht öffentlich im Netz an den Pranger stellen.
  • Nicht darauf warten, dass es jemand anderes meldet.

Stand: Oktober 2026. Die Anleitungen sind allgemeine Erste-Hilfe-Hinweise und ersetzen keine tierärztliche Behandlung. Alle Angaben ohne Gewähr.